ZUKUNFT GEMEINSAM GESTALTEN
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FDP Hatten
Über uns
Wir stehen für Offenheit, Vielfältigkeit und Toleranz.
Interessierte sind herzlich eingeladen sich zu beteiligen.
Wann? Geplant ist jeder erste Dienstag im Monat.
Herzliche Grüße
Ihre FDP Hatten
Klicken Sie auf den folgenden Button, um unsere Kandidatinnen und Kandidaten sowie unser Wahlprogramm kennenzulernen.
Zukunft gemeinsam gestalten
Meldungen
Positionen
Gemeinde
Nur wenn wir Aufgaben offen ansprechen, werden sie lösbar. Lassen wir uns überraschen was wir alles gemeinsam können!
Jeden 1. Dienstag im Monat laden wir herzlich zur "Dienstagsrunde" ab 19:00 Uhr ein. Der Ort wird rechtzeig in der NWZ bekannt gegeben.
Link zur Gemeinde Hatten: https://hatten.de/
Landschaft
Hatten ist eine Gemeinde mit viel Wald und Natur, sehr guter Verkehrsanbindung, sehr guter Infrastruktur und vielfältigem Freizeitangebot.
Der Schutz unserer Landschaft und der Erhalt des Naturraumes als "Grünes Kapital" ist uns wichtig.
Bildung
Priorität haben für uns hochwertig ausgestattete Kindertagesstätten und Schulen. Sie sind die Voraussetzung für gute Bildung.
Finanzpolitik
Wir sind für eine sparsame und solide Haushaltsführung ohne eine Erhöhung der Gebühren und Steuern.
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
Das sind wir
Elga Spille
Julia Lüschen
Otto E. Boekhoff
Stefan Tönnies
Thomas Rekitt
Dominik Bertram